Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FourHorsemen GmbH

(Stand 2024)

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der FourHorsemen GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Teilnahme an Gruppentrainings oder Personal Training berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

Nutzungsvereinbarung

Die FourHorsemen GmbH erbringt dem Mitglied gegenüber die Bereitstellung von angeleitetem, allgemeinem Fitnesstraining. Die Four Horsemen GmbH behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verschieben, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden die Mitglieder rechtzeitig per E-Mail und/oder auf der Webseite informiert. Ein Wechsel des Trainers kann ebenfalls erfolgen. Die Änderung des Veranstaltungsortes (mit einem Radius bis 5km) und/ oder ein Trainerwechsel lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung und die Mitgliedschaftsvereinbarung unberührt.

Für den Fall höherer Gewalt, Schließung auf staatliche Anordnung, etc. behält sich die FourHorsemen GmbH vor die Leistung online oder in vergleichbarer Weise zu erbringen. Das Mitglied erhält diese Leistungen für die vertraglich vereinbarte Zahlung des Mitgliedsbeitrags, für die Dauer der Mitgliedschaft. 10er-Karten sind personengebunden und können nicht übertragen werden. Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht im Leistungsumfang von Laufzeit- und Kartenverträgen enthalten und müssen separat erworben werden. Gleiches gilt für Personal Training. Die Teilnehmeranzahl des Trainingsangebotes ist limitiert, deshalb ist eine vorherige online Anmeldung für eine Teilnahme Voraussetzung. Die Anmeldung ist verbindlich, kann aber rechtzeitig storniert werden. (siehe unten: „Stornierung“). Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche (Sonntag, 24:00 Uhr) und können nicht in Folgewochen übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

An gesetzlichen Feiertagen, in der Sommerpause (2 Wochen) und in der Winterpause (2 Wochen) behält sich die FourHorsemen GmbH vor das reguläre Training anzupassen und /oder ggfs. auszusetzen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Ausgleich.

 

Risikobelehrung

Bei der Veranstaltung wird der Körper der Teilnehmer stark beansprucht, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer wird an dieser Stelle nochmals explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den sportlichen Aktivitäten während des CrossFit-Trainings um körperlich anstrengende Aktivitäten handelt. Bei Bedarf sollte die Durchführung der Trainingseinheit auch eigenverantwortlich abgebrochen werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind im eigenen Interesse des Teilnehmers im Voraus mit dem Veranstalter und/oder einem Arzt abzuklären.

Vor der Nutzung der „Open Gym“-Stunden ist jedes Neumitglied verpflichtet, je nach Absprache und Ermessen der FourHorsemen GmbH ebenfalls ein Einsteigertraining zu absolvieren. In „Open Gym“-Stunden findet kein angeleitetes oder persönlich durch einen ausgebildeten Trainer beaufsichtigtes Training statt. Die Trainingsfläche und das Trainingsequipment sind für die an den „Open Gym“-Stunden teilnehmenden Mitgliedern frei verfügbar. Die Nutzung während den „Open Gym“-Stunden erfolgt auf eigene Verantwortung. Nach Nutzung des „Open Gyms“ ist die Betriebsstätte sauber und aufgeräumt zu verlassen.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich im Voraus zum jeweils vereinbarten Abbuchungstermin, beginnend mit dem Mitgliedschaftsbeginn. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich über die Buchungsapp WODIFY abgewickelt. Der Leistungsempfänger muss eine Bankverbindung oder eine Kreditkarte im System hinterlegen, um die Mitgliedschaft wirksam zu machen.

Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften behält sich die FourHorsemen GmbH vor, die hierdurch jeweils entstandenen Bankgebühren plus Bearbeitungsgebühr mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E- Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) unverzüglich im Buchungssystem WODIFY zu aktualisieren. Kosten plus Bearbeitungsgebühr, die der FourHorsemen GmbH dadurch entstanden, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt hat, werden mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag eingezogen.

 

Stornierung

Termine für Gruppentraining können online gemäß den aktuellen Bestimmungen storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom wöchentlichen Trainingskontingent abgezogen. Ein nicht wahrgenommener reservierter Termin wird ebenfalls vom wöchentlichen Trainingskontingent abgezogen.

Falls ein Kurs bis zwei Stunden vor Kursbeginn nicht abgesagt wird, behält sich die FourHorsemen GmbH das Recht vor eine Late-Chancellation Gebühr in angemessener Höhe zu berechnen. Gleiches gilt für gebuchte Kurse, zu denen der Teilnehmer/in nicht erscheint (No-Show).

Termine für Personal Training, welche nicht wahrgenommen und/oder im vereinbarten Rahmen von 24 Stunden im Voraus storniert werden, gelten als besucht und werden in Rechnung gestellt.

 

Teilnahmevoraussetzung

Um eine sichere Teilnahme am gesamten FourHorsemen GmbH Trainingsangebot zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet, ein Einsteigertraining zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens sechs Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung der Trainer, den Einsteigerkurs überspringen. Auch für das Einsteiger Training ist eine online Buchung zwingend erforderlich.

 

Wechsel des Mitgliedschaftsmodells

Ein Wechsel auf ein höheres Mitgliedschaftsmodells ist während der Vertragslaufzeit jederzeit zum Ende eines Monats möglich. Durch einen Wechsel des Mitgliedschaftsmodells wird der bestehende Vertrag beendet und ein gänzlich neuer Vertrag geschlossen. Ein Wechsel auf ein niedrigeres Mitgliedschaftsmodells ist ausschließlich am Ende der Vertragslaufzeit möglich.

 

Kündigung

Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Mitgliedes zunächst für die Dauer der Erstlaufzelt geschlossen. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzelt in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

 

Ruhen der Mitgliedschaft

Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum unterbrochen werden. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich angezeigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen der FourHorsemen GmbH nicht in Anspruch nehmen. Das Aussetzten der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub ist nicht möglich.

 

Preisanpassungen

Die FourHorsemen GmbH behält sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert die FourHorsemen GmbH das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen nicht schriftlich widerspricht. Das Angebot inklusive des Rechts auf Widerspruch wird dem Mitglied vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.

 

Anpassungen der AGBs

Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die FourHorsemen GmbH das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist die FourHorsemen GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der FourHorsemen GmbH aufrechnen.

 

 Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Four Horsemen GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der FourHorsemen GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der FourHorsemen GmbH gelten.

 

  1. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernimmt die FourHorsemen GmbH keine Haftung.
  2. Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Teilnehmern während eines Trainings oder einer anderen Veranstaltung ist FourHorsemen GmbH sofort zu melden.
  3. Den Anweisungen der FourHorsemen GmbH oder des leitenden Trainers ist jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Die FourHorsemen GmbH ist berechtigt, Mitglieder jederzeit, d.h. auch während des laufenden Trainings, unter der Angabe von berechtigten Gründen auszuschließen.
  4. Die Nutzung des „Open Gym“ erfolgt auf eigene Gefahr. Ansonsten gelten die obigen Haftungsregelungen.

 

Bild- und Videorechte

Bilder und Videos werden unter Umständen im Internet veröffentlicht. Das Mitglied räumt exklusiv und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliches Material von sich und ggfs. Kindern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen von Trainingsveranstaltungen, Teilnahme an Wettkämpfen oder Events angefertigten Bildaufnahmen – auch bei Erkennbarkeit der Person / des Kindes – online und offline, das heißt zu Mitteilung- oder Werbezwecken im Internet oder in Printmedien. Namen werden nicht veröffentlicht.

Während der Nutzung des Open Gyms findet eine Videoüberwachung statt, um die allgemeine Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten. Dies unterstützt die effektive Wahrnehmung des Hausrechts zur Unterbindung und Repression von Fehlverhalten in den Geschäftsräumen der FourHorsemen GmbH.

 

Datenschutzhinweis nach Artikel 13 DSGVO:

FourHorsemen GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner erhält. FourHorsemen GmbH nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit dem Antragsteller/Mitglied zu gestalten. Sie sind verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Weiteres hierzu unter der Datenschutzerklärung.

Die FourHorsemen GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Onlinewerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Das Mitglied hat das Recht, der Verwendung der Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungen nach den Basistarifen entstehen. Zudem ist das Mitglied berechtigt, Auskunft der bei FourHorsemen GmbH gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Weiteres ist unter Datenschutz auf der Website der FourHorsemen GmbH zu finden.